AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Peakformance GmbH – Stand: 18.06.2026

Peakformance GmbH · Salomonßtraße 21, 04103 Leipzig · HRB 41712 · Geschäftsführer: Rafał Brenk

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Peakformance GmbH, Salomonßtraße 21, 04103 Leipzig, HRB 41712, vertreten durch Rafał Brenk – nachfolgend „Peakformance“ – und ihren Kunden über Personal Training, Semi-Personal-Training in Kleingruppen, Gruppentraining, Probetrainings sowie ergänzende studiointerne Leistungen.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften vorrangig.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Peakformance ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

Verträge mit Peakformance werden grundsätzlich in den Geschäftsräumen von Peakformance geschlossen. Auf Wunsch des Kunden kann der Vertrag auch am Rechner vor Ort erstellt und digital unterzeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Vertragsformular von beiden Parteien unterzeichnet ist.

Peakformance betreibt nach der hier zugrunde gelegten Vertragsstruktur kein Fernabsatz- oder Telefonvertriebssystem für diese Verträge. Vertragsabschlüsse ausschließlich per Website, E-Mail, Messenger oder Telefon sind nicht vorgesehen.

Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt oder vor Ort zur Mitnahme bereitgestellt. Der Kunde bestätigt gesondert auf dem Vertragsformular, dass er die AGB vor Unterzeichnung erhalten, zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert hat.

Individuelle Vereinbarungen im Vertragsformular gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

§ 3 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Vor-Ort-Verträgen

Für Verträge, die ausschließlich in den Geschäftsräumen von Peakformance geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.

Sollte Peakformance im Einzelfall ausnahmsweise einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz schließen, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht vorrangig.

§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Peakformance erbringt je nach gebuchtem Tarif insbesondere: a) 1:1 Personal Training, b) Semi-Personal-Training in Kleingruppen bis zu 1:4, c) Gruppentraining bis zu 1:8, d) ergänzende gesundheitsorientierte Trainingsbetreuung und organisatorische Betreuung.

Art, Umfang, Frequenz, Dauer der Trainingseinheiten, Gruppengröße, Vertragsmodell, Vergütung und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem jeweils unterzeichneten Vertragsformular.

Peakformance schuldet die Durchführung der vertraglich vereinbarten Trainings- und Betreuungsleistungen, nicht jedoch einen konkreten körperlichen, gesundheitlichen oder sportlichen Erfolg.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Peakformance keine medizinische Beratung, keine Heilbehandlung und keine therapeutische Leistung.

Ein Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Trainerperson besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Verträge und gebuchte Leistungen sind höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.

§ 5 Gesundheitsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, Peakformance vor Trainingsbeginn über ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen, Operationen, Schwangerschaften, Medikamenteneinnahmen oder sonstige Umstände zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Gesundheitszustands unverzüglich mitzuteilen. Bestehen ernsthafte gesundheitliche Bedenken, kann Peakformance die Teilnahme bis zur Klärung durch eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aussetzen.

§ 6 Terminvereinbarung, Trainingsteilnahme und Absagen

Vom Kunden gebuchte oder verbindlich reservierte Einzel- oder Kleingruppentermine können bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn in Textform abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage.

Erfolgt die Absage später oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht, gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen und kann als verbrauchte Einheit berechnet oder abgezogen werden.

Muss Peakformance einen Termin aus Gründen absagen, die Peakformance zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Einheit dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben.

§ 7 Einheiten, Abrechnungslogik und Verfall

Nicht genutzte Einheiten verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern Peakformance die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und die Nichtinanspruchnahme aus der Sphäre des Kunden stammt.

Ein Anspruch auf Barauszahlung, Erstattung oder Übertragung nicht genutzter Einheiten in einen neuen Vertrag besteht nicht, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

Kann Peakformance die geschuldete Leistung aus von Peakformance zu vertretenden Gründen nicht anbieten, verfallen betroffene Einheiten nicht.

§ 8 Preise, Fälligkeit und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Preise und Zahlungsrhythmen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig.

Bei vom Kunden zu vertretenden Rücklastschriften kann Peakformance nur die tatsächlich angefallenen Bank- und Rücklastschriftkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Preisänderungen während einer vereinbarten Mindestlaufzeit bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.

§ 9 Mindestlaufzeit, Vertragsdauer und Fortsetzung

Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem Vertragsformular. Gegenüber Verbrauchern beträgt sie höchstens 24 Monate.

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.

Die Kündigung kann in Textform erfolgen, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

§ 10 Tarifwechsel und Vertragänderungen

Ein Wechsel in ein anderes Vertragsmodell erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird erst wirksam, wenn der Kunde die Änderungsvereinbarung vor Ort unterzeichnet hat.

Mit Wirksamwerden des Tarifwechsels gelten für das neue Vertragsmodell die dort ausgewiesenen Vertragsbedingungen einschließlich der neu vereinbarten Mindestlaufzeit.

§ 11 Ruhen des Vertrags

Auf Antrag des Kunden kann der Vertrag ruhen bei: a) ärztlich bescheinigter vorübergehender Trainingsunfähigkeit von mindestens vier Wochen, b) Schwangerschaft, c) Mutterschutz oder vergleichbare Trainingspause, d) stationäre Rehabilitationsmaßnahme.

Das Ruhen ist in Textform unter Vorlage geeigneter Nachweise zu beantragen. Mindestlaufzeiten verlängern sich um die Dauer des Ruhens. Bei Schwangerschaft kann das Ruhen für höchstens zwölf Monate bewilligt werden.

§ 12 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden kann insbesondere vorliegen bei: a) dauerhafter, ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit, b) einer erheblichen Leistungsänderung oder Standortverlagerung durch Peakformance, c) endgültiger Schließung des vereinbarten Studios.

Ein Umzug des Kunden begründet für sich genommen kein automatisches Sonderkündigungsrecht.

§ 13 Wellpass und Firmenfitness

Soweit Leistungen von Peakformance im Rahmen von Wellpass, EGYM Wellpass, Firmenfitness- oder sonstigen Drittprogrammen angeboten werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Besteht die Teilnahme ausschließlich im Rahmen eines Drittprogramms ohne gesonderten Peakformance-Vertrag, endet die Teilnahme mit Wegfall der Drittprogramm-Berechtigung.

§ 14 Minderjährige

Verträge mit Minderjährigen bedürfen der Mitwirkung oder Zustimmung sämtlicher erforderlicher gesetzlicher Vertreter.

§ 15 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe-, Marketing- oder Social-Media-Zwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 16 Haftung

Peakformance haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Peakformance nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 17 Datenschutz

Peakformance verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

Peakformance ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leipzig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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