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Willkommen zum
Training.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Im Folgenden wird das Mitglied als Klient bezeichnet.

1. Leistungsgegenstand

1.1 Peakformance verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

Training und Einheit werden im Folgenden synonym verwendet.

2.1 Die Dauer eines Personal Trainings beträgt 60 Minuten.

Die Dauer eines Kleingruppen Personal Trainings (SemiPrivatePersonalTraining / SPPT im Weitern als SPPT bezeichnet) beträgt 60min.

2.2 Bei einem Personal Training werden maximal zwei Personen von einem Trainer betreut. Bei einem SPPT werden maximal 4 Personen von einem Trainer betreut.

2.3 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen.

Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.4 Vor Beginn der ersten Einheit findet eine 60-90min. Analyse statt.

Die kosten der Analyse richten sich nach Dauer und Art der Analyse und werden in der Mitgliedschaftsvertrag festgelegt. Standartmässig betragen die kosten 160,00 €.

3. Sonstige Leistungen

Peakformance steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 21.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, E-Mail und WhatsApp zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Peakformance.

4. Haftung

4.1 Peakformance schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Peakformance haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern von Peakformance oder anderen vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Peakformance übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Peakformance um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. Der Klient handelt eigenverantwortlich und angemessen, um sich gegen Unfälle und Verletzungen zu schützen, die im Rahmen des Personal-Trainings und SPPT auftreten können. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung wird individuell vereinbart. Der Nutzungsvertrag im Rahmen des jeweiligen Leistungsgegenstandes und der jeweilig vereinbarten Laufzeit geschlossen und verpflichtet zur Zahlung der Monatsbeiträge der Mindestvertragslaufzeit. Der monatliche Beitrag ist im Voraus des jeweiligen Monats, wahlweise zum 01. oder 15. eines Monats, fällig. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000=100%) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 10% pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsbeitrages sofort ohne Ankündigung angepasst.

5.2 Für jede Mahnung von Peakformance wird eine pauschale Mahngebühr von 5,00€ fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,00 € erhoben bzw. greifen die entsprechenden Bankvorgaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5.3 Die Mitgliedschaften erlauben die Teilnahme an der vereinbarten Anzahl von Trainingseinheiten pro Monat. Zusätzliche, nicht vertragliche Personal-Trainingseinheiten und SPPT können gegen Aufzahlung laut Preisliste gebucht werden.

Der Wechsel in einen anderen Tarif ist jederzeit möglich, wobei die Vertragslaufzeit mit Änderung des laufenden Vertrages neu beginnt. Für die Bearbeitung werden 5,00€ erhoben.

Bei einem Vertrag mit vier Trainingseinheiten pro Monat werden dem Klienten 52 Einheiten als Guthaben gebucht. Von diesem Guthaben werden die Einheiten abgezogen, sobald dieser Erscheint oder die 24h Absagefrist nicht einhält. Dies gilt natürlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten. 

Bei einem Vertrag mit acht Trainingseinheiten pro Monat werden dem Klienten 104 Einheiten als Guthaben gebucht. Von diesem Guthaben werden die Einheiten abgezogen, sobald dieser Erscheint oder die 24h Absagefrist nicht einhält. Dies gilt natürlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Nicht genutzte EInheiten können nicht ins folgende Vertragsjahr übernommen werden und verfallen solange keine ander Absprache getroffen wurde. Desweiteren besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung von nicht genutzten EInheiten. 

5.4 Wird die Mitgliedschaft nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sich diese bei einem 12-Monatsvertrag stillschweigend um die Dauer von stets 12 Monaten. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Umzug oder ärztlich attestierter Krankheit, die eine weitere sportliche Betätigung untersagt, möglich. Der Umzug wird dann anerkannt, sobald eine amtliche Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts vorgelegt wird und dieser außerhalb des Einzugsbereichs von 25 km entfernt ist. Bei Kündigung erfolgt keine ganze oder teilweise Rückzahlung der Gebühren oder Beiträge. Werden die Studioräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrechterhalten.

5.5 Verträge mit kürzeren Laufzeiten verlängern sich asutomatisch um die gleiche länge, solange diese nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden.

5.6 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Peakformance behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, Übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Peakformance im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so

bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Peakformance.

7. Verhinderung, Ausfall und Aussetzen

7.1 Der Klient ist verpflichtet sich zu jedem Training im Vorfeld anzumelden bzw. einen Termin mit einem Mitarbeiter von Peakformance zu vereinbaren, andernfalls besteht kein Recht auf Durchführung des Trainings bzw. Teilnahme am Kurs. Bei Verhinderung hat das Mitglied schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit nach Absprache verschoben oder abgesagt. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Peakformance können Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

7.2 Nicht genutzte Einheiten werden nach Vertragsende nicht ausgezahlt

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

7.4 Bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung ist es möglich den laufenden Vertrag für 1 bis 3 Monate auszusetzen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den ausgesetzten Zeitraum. Die Mitteilung hierzu bedarf der Schriftform. Zudem wird eine monatliche Aussetzungsgebühr von 10,00€ für die Dauer der mitgeteilten Stilllegungsdauer erhoben. Schwangere haben die Möglichkeit Ihren Vertrag bis zu 12 Monate stillzulegen, hierbei fällt eine einmalige Stilllegungsgebühr in Höhe von 10,00€ an.

Stand: Mai 2023

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